Rechtslage:
Notwendige Angaben auf E-Mails
Nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) und nach der Gewerbeordnung (GewO) haben Geschäftspapiere jeder Art (also auch E-Mails) folgende Angaben zu enthalten:
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Achtung!
Bei GmbH & Co KGs müssen die Angaben sowohl für die KG als auch für die GmbH gemacht werden.
Nähere Informationen finden Sie in den Merkblättern Impressumsvorschriften für E-Mails und Websites nach dem Unternehmensgesetzbuch und Impressumsvorschriften für E-Mails und Websites nach der Gewerbeordnung.
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